Tauchen in der DLRG Lohfelden-Fuldabrück
Die Ausbildung von Tauchern wird durch Tauchlehrer des Ortsverbandes durchgeführt. Tauchinteressierte haben während der Freibadsaison mittwochs ab 18:00 Uhr und sonntags ab 10:00 Uhr im Freibad Lohfelden zu melden.
Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
Das DSTA stellt die Vorstufe zur Gerätetauchausbildung dar. Ein sicherer Umgang mit der Grundausrüstung erweitert die Einsatzmöglichkeit des Rettungsschwimmers im Einsatzdienst und ermöglicht dem Schnorcheltaucher in der Freizeit sich mit dem entsprechenden Fachwissen gefahrlos im und unter Wasser zu bewegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 12 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständ- niserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Ärztliche Tauglichkeit (oder Formblatt "Selbsterklärung zum Gesundheitszustand", Tauchtauglichkeit nicht älter als 4 Wochen)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze
Theoretische Prüfungsleistungen
- Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von: physikalische und physiologische Grundlagen des Schnorcheltauchens Bestandteile und Pflege der Grundausrüstung Verhalten von Schnorcheltauchern Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)
Praktische Prüfungsleistungen
- 600 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung (je 200m Bauch-, Rücken- und Seitenlage)
- 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
- 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
- 30 Sekunden Zeittauchen (Festhalten erlaubt)
- in mindestens 3 m Tiefe Taucherbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
- dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
- Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit, einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, 50m Schleppen eines Partners 3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Dokumente
Einsatztauchen
Die DLRG Lohfelden-Fuldabrück bildet neben Gerätetauchern auch Einsatztaucher aus. Die Einsatztaucher werden bei Unglücksfällen für die Suche von Vermissten, technischen Hilfeleistungen unter Wasser sowie Erkundungsaufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes eingesetzt
DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Inhalte
- Physikalische Grundlagen
- Biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
- Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Kompressorenkunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Ausbildung KatS
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen Leinenführung
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Kompressorbedienung
- Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
- Arbeiten unter Wasser
- Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
- Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
- Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
- Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
- NACHWEIS ZUR PRÜFUNG Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bun- deseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)Diese Ausbildung kann auch in getrennten Modulen erfolgen.
- Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
- Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
Praktische Prüfungsleistungen
- Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
- Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
- Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
- Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)
Dokumente