Unsere Bootsführer steuern die wohl populärsten Einsatzmittel - unsere Motorrettungsboote. Die Aufgaben der Bootsbesatzungen sind sehr vielfältig. Das Suchen und Retten von Personen, der Transport von Einsatzkräften und Material, das Bereitstellen einer Arbeitsplattform für Taucheinsätze und technische Hilfeleistungen sind dabei nur einige denkbare Szenarien.
Dafür bedarf es einer speziellen Ausbildung, die über die Inhalte des Sportbootführerscheins hinaus geht. Für die Ausbildung neuer Bootsführer verfügt unser Ortsverband über eine Vielzahl erfahrener Bootsführer sowie zwei Bootsausbilder.
Wie wird man Bootsführer in der DLRG?
DLRG Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512))
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Praktische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
Dokumente